Rechtsprechung
BGH, 07.11.1997 - BLw 13/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Zahlung einer Mindestvergütung im Rahmen der Verteilung eines Liquidationserlöses einer aufgelösten Genossenschaft - Abzugsfähigkeit bereits zuvor gezahlter Inventarrente als Zinszahlung - Berücksichtigung einer Bodennutzungsvergütung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch; Anrechnung von der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaft gezahlter Inventarrente auf Inventarverzinsung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwAnpG (1991) § 44 Abs. 1 Nr. 2; LwVG § 26 Abs. 2
Anrechnung einer Inventarrente auf die Inventarverzinsung; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei Teilbegründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG; § 26 Abs. 2 LwVG
- archive.org (Leitsatz)
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG; § 26 Abs. 2 LwVG
Papierfundstellen
- WM 1998, 413
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
Ansprüche eines Wiedereinrichters; Inhalt und Umfang der Amtsermittlungspflicht
Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 13/97
Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 24. November 1993 (BLw 53/92, WM 1994, 265 = AgrarR 1994, 163) in einem die Entscheidung nicht tragenden Teil der Gründe eine andere Auffassung für möglich gehalten hat, wird hieran nicht festgehalten. - BGH, 22.02.1994 - BLw 66/93
Rechtsstellung des den Hof bewirtschaftenden Abkömmlings
Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 13/97
Da die nicht angegriffenen Entscheidungselemente teilentscheidungsfähig sind und auf tatrichterlichen Feststellungen beruhen, hätten die Beschwerdeführer im Rahmen der ihnen obliegenden allgemeinen Begründungspflicht unter Bezeichnung der entsprechenden Tatsachen darlegen müssen, aus welchen Gründen die tatrichterlichen Feststellungen insoweit fehlerhaft getroffen wurden (BGHZ 125, 153, 159 [BGH 22.02.1994 - BLw 66/93]; Senatsbeschl. v. 21. April 1994, BLw 114/93, AgrarR 1994, 226). - BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94
Berufung von ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichtern; Berechnung der …
Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 13/97
Die Inventarrente stellte damit - wie die Bodenanteile (BGHZ 127, 327, 335) [BGH 04.11.1994 - BLw 47/94] - für die Genossenschaft keinen Kostenfaktor dar, sondern war ein am Wirtschaftsergebnis orientierter Gewinnanteil. - BGH, 21.04.1994 - BLw 114/93
Anforderungen an die Begründung einer zugelassenen Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 13/97
Da die nicht angegriffenen Entscheidungselemente teilentscheidungsfähig sind und auf tatrichterlichen Feststellungen beruhen, hätten die Beschwerdeführer im Rahmen der ihnen obliegenden allgemeinen Begründungspflicht unter Bezeichnung der entsprechenden Tatsachen darlegen müssen, aus welchen Gründen die tatrichterlichen Feststellungen insoweit fehlerhaft getroffen wurden (BGHZ 125, 153, 159 [BGH 22.02.1994 - BLw 66/93]; Senatsbeschl. v. 21. April 1994, BLw 114/93, AgrarR 1994, 226).